die folgenden Informationen entstammen den Quellen:
Der Besitz an dem Fundtier Stadttaube liegt bei der Kommune, auf deren Gebiet sich das Tier befindet.
In Verbindung mit § 2 Tierschutzgesetz folgt die Pflicht der Kommune zur Erfüllung der Halterpflichten.
Stadttauben-Team-Kelsterbach
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